Anlage IFGGebV
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 7 Teil A GebührenNr.GebührentatbestandGebührenbetrag in Euro1Auskünfte 1.1-mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriftengebührenfrei1.2-Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften30 bis 2501.3-Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen60 bis 5002Herausgabe 2.1-Herausgabe von Abschriften15 bis 1252.2-Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen30 bis 5003Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften15 bis 5004Veröffentlichungen nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzesgebührenfrei5Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchsbis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr; jedoch mindestens 30 EuroTeil B AuslagenNr.AuslagentatbestandAuslagenbetrag in Euro1Herstellung von Abschriften und Ausdrucken 1.1-je DIN A4-Kopie0,101.2-je DIN A3-Kopie0,151.3-je DIN A4-Farbkopie5,001.4-je DIN A3-Farbkopie7,502Wiedergabe von verfilmten Akten je Seite0,253Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopienin voller Höhe4Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderungin voller Höhe