§ 8 IHKG SLGesetz Nr. 707 über die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Vom 29. März 1960
Die Industrie- und Handelskammer ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen.
§ 2 NRW-31264Verordnung über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen
Das Recht der Industrie- und Handelskammern, Sitz und Namen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in der Satzung abweichend von dieser Verordnung festzulegen,…
§ 10b Abs. 2 IHKGMitglieder der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind die Industrie- und Handelskammern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kann durch Satzung den…
§ 13a Abs. 1 IHKGKammerzugehörige, die am 31. Dezember 1993 nach § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 Satz 2 in der am 31. Dezember 1993 geltenden Fassung einer Industrie- und…