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Das Recht der Industrie- und Handelskammern, Sitz und Namen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in der Satzung abweichend von dieser Verordnung festzulegen, bleibt unberührt.
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern können das Verfahren für die Registrierung und Streichung von Standorten kammerzugehöriger…
die örtliche Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern;
Die Industrie- und Handelskammern unterliegen der Aufsicht des Landes darüber, daß sie sich bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der für sie geltenden…
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern werden als sonstige Stellen mit der Entgegennahme der Anzeige nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung…
Einzelheiten nach Absatz 1 regeln die Industrie- und Handelskammern durch Satzung.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer unterliegt in entsprechender Anwendung des § 11 Absatz 1 Satz 1 der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.