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Dieses Gesetz regelt die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr sowie die Einführung einer Integrierten Leitstelle des Saarlandes. Die Notrufnummer 112 wird ausschließlich in der Integrierten Leitstelle des Saarlandes abgefragt, deren Zuständigkeitsbereich den gesamten Landesbereich umfasst.