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Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes hat die Aufgabe, alle Notrufe, Notfallmeldungen, sonstige Hilfeersuchen und Informationen für Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr entgegen zu nehmen. Sie ist Einsatzzentrale für den gesamten Rettungsdienst und Einrichtung zur Alarmierung und zur Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz.
Für die Beantwortung von Notrufen über die Notrufnummer 112 ist spätestens bis zum 28. Juni 2027 derselbe Kommunikationsweg wie für deren Eingang zu verwenden. Die Integrierte Leitstelle bietet als Kommunikationsweg neben Sprach- und Textkommunikation auch Text in Echtzeit im Sinne des Artikels 3 Nr. 14 der Richtlinie (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019 S. 70, ABl. EU Nr. L 212 S. 73) an. Die Verwendung der Kommunikationswege hat in Form eines synchronisierten Gesamtgesprächsdienstes nach Artikel 2 Nr. 35 der Richtlinie (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (ABl. L 321 vom 17.12.2018 S. 36, ABl. EU Nr. L 334 S. 164), geändert durch Richtlinie (EU) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 (ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 80), zu erfolgen. Soweit Video als zusätzlicher Kommunikationsweg für die Beantwortung von Notrufen nach Satz 2 bereitgestellt wird, ist dieser Kommunikationsweg in den synchronisierten Gesamtgesprächsdienst einzubinden.
Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Krankenhäusern, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, der Polizei, den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr zusammen und wirkt im Katastrophenschutz mit.
Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes ist Einsatzzentrale des Hausnotrufs und veranlasst Hilfe in Notfällen. Sie kann weitere Aufgaben, insbesondere die Alarmierung des vertragsärztlichen Notdienstes, durch Vereinbarung übernehmen.
Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes führt einen zentralen landesweiten Behandlungskapazitätennachweis sowie eine Übersicht über die bei einem größeren Schadensereignis verfügbaren Versorgungskapazitäten und Behandlungskapazitäten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, der Integrierten Leitstelle des Saarlandes die hierfür notwendigen Meldungen zu machen. Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes unterrichtet bei Notfällen die Krankenhäuser über eine bevorstehende Aufnahme.
Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes kann zur Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes den im Rettungsdienst tätigen Personen Weisungen erteilen. Der Aufgabenbereich der Einsatzleitung Rettungsdienst bleibt unberührt.