Art 2 AfrEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank
Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die der Bundesrepublik Deutschland aus dem Beitritt zur Afrikanischen Entwicklungsbank erwachsen, wird die Bundesregierung…
Art 2 Abs. 1 IAmEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die der Bundesrepublik Deutschland aus dem Beitritt zur Interamerikanischen Entwicklungsbank erwachsen, wird die…
Art 2 KaEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank
Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die der Bundesrepublik Deutschland aus dem Beitritt zur Karibischen Entwicklungsbank erwachsen, wird die Bundesregierung…
Art 4 IMF/IBRDBeitrAbkGDie Deutsche Bundesbank wickelt den Geschäftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung nach Artikel…
Artikel 2 AIIBÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank
Zur Erfüllung der Verpflichtungen, die der Bundesrepublik Deutschland aus dem Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank erwachsen, wird…