Art 5 Abs. 1 IMF/IBRDBeitrAbkGDie beiden in Artikel 1 genannten Abkommen werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Art 1 IBRD/IFCAbkÄndGGesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Der Änderung von Artikel III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 637) durch Hinzufügung…
Art 7 IMF/IBRDBeitrAbkGDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 9 IMFAbkGGesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976
-