Art 5 Abs. 1 VollstrZustÜbk1988GGesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Mit Ausnahme der Artikel 2 bis 4 tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 bis 4 treten an dem Tage in Kraft, an dem das…
Art 6 Abs. 1 UNOImmÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 4 Abs. 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 4 Abs. 2 tritt an dem Tage in Kraft, an dem das…
Art 3 Abs. 1 EUBestBekämpfÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem…
Art 4 Abs. 2 StImmÜbkGGesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 36 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 5 Abs. 2 IAmEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Der Tag, an dem das Übereinkommen sowie die Allgemeinen Vorschriften nach Abschnitt 10 der Allgemeinen Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft…