(zu den §§ 14 und 15) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Lebensmittel und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2425 – 2426)
Anlage 1 IMLebensmFPrVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen