Anlage 2 ImmobKfmAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 407 - 408)
In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Umweltschutz,
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
Controlling, Lernziel a,
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel a,
Vermietung, Lernziele a bis f,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele a bis c,
Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel d,
Personalwirtschaft,
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und c,
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele b und c,
Vermietung, Lernziele g bis k,
Grundlagen des Wohnungseigentums
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
Steuern und Versicherungen, Lernziel c,
Pflege des Immobilienbestandes,
Verwaltung gewerblicher Objekte
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel e,
Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e und f,
Controlling, Lernziele b und c,
Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele d bis f,
Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele c bis h,
In einem Zeitraum von insgesamt vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Steuern und Versicherungen, Lernziele a und b,
Baumaßnahmen,
Finanzierung
In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,
Gebäudemanagement,
Maklergeschäfte,
Bauprojektmanagement,
Wohnungseigentumsverwaltung