ImmoKWPLV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 ImmoKWPLVInkrafttretenVerordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen § 7Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 7