Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten · Teil 3, Abschnitt 3
Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer.
§ 38 ImmoWertVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen