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Die theoretische Ausbildung richtet sich nach dem Rahmenlehrplan gemäß § 9 Abs. 2. Die Dauer des Unterrichts soll in der Regel für den mittleren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, 300 Ausbildungsstunden, für den gehobenen technischen Dienst 700 Ausbildungsstunden und für den höheren technischen Dienst 850 Ausbildungsstunden nicht unterschreiten.
Die Anwärter, Anwärterinnen, Referendare und Referendarinnen werden auf allen Gebieten des Arbeitsschutzes und des Immissionsschutzes im Außen- und Innendienst entsprechend der Laufbahn ausgebildet; sie sollen insbesondere
Betriebe besichtigen und Risikobewertungen von Arbeitsplätzen und Anlagen vornehmen,
Unfälle und Schadensfälle untersuchen sowie Beschwerden bearbeiten, eventuell Messungen durchführen,
Besichtigungsschreiben und Bescheide erstellen sowie Verstöße ahnden und
Fachliche Stellungnahmen zu betrieblichen Planungen und in Genehmigungsverfahren abgeben sowie Flächennutzungspläne der Kommunen aus fachlicher Sicht beurteilen.