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Während des Vorbereitungsdienstes sind im mittleren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, zwei, im gehobenen technischen Dienst drei und im höheren technischen Dienst vier schriftliche Leistungsnachweise anzufertigen.
Die Themen dieser Leistungsnachweise werden vom Ausbildungsleiter oder von der Ausbildungsleiterin gestellt und sind innerhalb einer gesetzten Frist abzugeben. Ist die Frist aus einem wichtigen Grund versäumt worden oder ist der Leistungsnachweis geringer als „ausreichend“ bewertet, wird einmal eine neue Aufgabe gestellt.
Die Leistungsnachweise sind vom Ausbildungsleiter oder von der Ausbildungsleiterin zu bewerten.