§ 7 DöKVAGAusführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
Eine Eintragung in einem öffentlichen Buch oder Register (Artikel 5 Abs. 2 des Vertrags) ist auf Grund des Ersuchens des österreichischen Gerichts, das um die…
§ 84 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Das Grundbuchamt kann eine Eintragung über ein Recht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften von Amts wegen als gegenstandslos löschen. Für die auf der…
§ 58 Abs. 1 GNotKGGesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Gebühren werden nur aufgrund einer Rechtsverordnung (Handelsregistergebührenverordnung) erhoben für Keine Gebühren werden erhoben für die aus Anlass eines…
§ 52 Abs. 2 SchRegOSchiffsregisterordnung
Das Erlöschen einer Mitbelastung ist von Amts wegen zu vermerken.
§ 71 Abs. 2 LBGGesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Verfahren, die der Durchführung dieses Gesetzes dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren, Steuern, Kosten und…