§ 9 Abs. 2 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit…
§ 9 Abs. 2 BinSchAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit…
§ 7 Abs. 1 SchSiAusbV 2008Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A und B aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im…
§ 11 Abs. 2 JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit…
§ 10 Abs. 2 WFAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau
In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit…