§ 42 Abs. 3 ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Die Beliehene kann die Beendigung der Beleihung jederzeit schriftlich von der zuständigen Behörde verlangen. Dem Begehren ist innerhalb einer angemessenen Frist…
§ 12 Abs. 1 EHV 2020Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2013 bis 2020
Die Beleihung endet mit dem Inkrafttreten einer Verordnung, durch die die Beleihung aufgehoben wird.
§ 49d Abs. 10 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Die Beleihung nach Absatz 3 endet, wenn die Beliehene aufgelöst ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann eine durch Verwaltungsakt erfolgte…
§ 48a Abs. 4 StromPBGGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse
Eine durch Verwaltungsakt erfolgte Beleihung kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen, widerrufen oder mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
§ 16a Abs. 3 LuftSiGLuftsicherheitsgesetz
Die Beleihung kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen, widerrufen oder mit Nebenbestimmungen verbunden werden.