§ 36b Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2025 um 2 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert…
§ 38e Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2024 um 1 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert…
§ 39b Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2024 um 1 Prozent pro Jahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert und wird…
§ 85a Abs. 1 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 des Energiewirtschaftsgesetzes die Höchstwerte nach § 36b, § 37b oder § 38e, § 39b, § 39l dieses Gesetzes…
§ 39l Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2024 um 1 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert…