§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
bei Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten nach dem Anteil am gezeichneten Kapital oder Vermögen des Schuldners; Stimmrechtsbeschränkungen, Sonder- oder…
§ 225a Abs. 1 InsORechte der Anteilsinhaber
Die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen bleiben vom Insolvenzplan unberührt, es sei denn, dass der Plan etwas anderes…
§ 77 Abs. 1 InsOFeststellung des Stimmrechts
Ein Stimmrecht gewähren die Forderungen, die angemeldet und weder vom Insolvenzverwalter noch von einem stimmberechtigten Gläubiger bestritten worden sind.…
§ 45 Abs. 4 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Auf das Verfahren finden die §§ 239 bis 242 der Insolvenzordnung sowie die §§ 24 bis 28 dieses Gesetzes entsprechende Anwendung. Ist streitig, welches…
§ 28 Abs. 2 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Einer angemessenen Beteiligung einer Gruppe von planbetroffenen Gläubigern am Planwert steht es nicht entgegen, wenn der Schuldner oder eine an dem Schuldner…