§ 45 Abs. 4 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Auf das Verfahren finden die §§ 239 bis 242 der Insolvenzordnung sowie die §§ 24 bis 28 dieses Gesetzes entsprechende Anwendung. Ist streitig, welches…
§ 77 Abs. 1 InsOFeststellung des Stimmrechts
Ein Stimmrecht gewähren die Forderungen, die angemeldet und weder vom Insolvenzverwalter noch von einem stimmberechtigten Gläubiger bestritten worden sind.…
§ 20 Abs. 5 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Jede Gruppe der Planbetroffenen stimmt gesondert ab. Im Übrigen legt der Schuldner die Modalitäten der Abstimmung fest. Üben Planbetroffene ihr Stimmrecht…
§ 24 Abs. 4 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Ist das auf eine Forderung oder ein Recht entfallende Stimmrecht streitig, kann der Schuldner der Abstimmung das Stimmrecht zugrunde legen, das er den…