§ 3 Abs. 1 IntAtomOrgVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Atomenergie-Organisation
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Vereinbarung über die Vorrechte und Befreiungen der Internationalen Atomenergie-Organisation gemäß ihrem…
§ 3 Abs. 1 ZinnRVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an den Internationalen Zinnrat nach dem Fünften Internationalen Zinn-Übereinkommen vom 21. Juni 1975
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 49 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
§ 3 Abs. 1 UNSOrgVorRV 3Dritte Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die betreffende Anlage gemäß den §§ 43, 44 des Abkommens vom 21. November 1947 für die Bundesrepublik…
§ 3 Abs. 1 NatKautschOrgVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Naturkautschukorganisation
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 61 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
§ 3 Abs. 1 NatKautschOrgVorRV 1989Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Naturkautschukorganisation
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 60 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.