Art 4 Abs. 2 EUTELSATÜbkÄndGGesetz zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (EUTELSAT-Übereinkommen)
Der Tag, an dem die Änderungen des Übereinkommens nach seinem Artikel XIX für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt…
Art 4 Abs. 2 SatellitÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 10 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 4 Abs. 1 INTERSPUTNIKGGesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 3 INTELSATVorRProtVVerordnung zu dem Protokoll vom 19. Mai 1978 über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT
Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 8 Abs. 1 IntSchVermÜbkGGesetz zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.