Art 3 EUTELSATÜbkÄndGGesetz zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (EUTELSAT-Übereinkommen)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das EUTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 13. Februar 1997 geänderten…
Art 1 INTELSATÜbkÄndGDen in Kopenhagen am 1. September 1995 von der Versammlung der Vertragsparteien beschlossenen Änderungen des Übereinkommens über die Internationale…
Art 3 IFUKK1992ÄndUrk1996GGesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion in der geänderten Fassung mit…
Art 4 Abs. 2 INTELSATÜbkÄndGDer Tag, an dem die Änderungen des Übereinkommens nach seinem Artikel XVII für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt…
Art 2 INTERSPUTNIKGGesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das Abkommen in der durch das Protokoll geänderten Fassung als Neufassung bekanntmachen.