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Die Versteigerung beginnt und endet zu den von dem Gerichtsvollzieher bestimmten Zeitpunkten. Beginn und Ende der Versteigerung werden mit der Artikelbeschreibung angezeigt.
Die Versteigerung ist abzubrechen,
wenn die Zwangsvollstreckung einzustellen ist,
wenn die Zwangsvollstreckung zu beschränken ist und von der Beschränkung die Versteigerung der jeweiligen Sache betroffen ist,
sobald der Erlös aus anderen Versteigerungen zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung hinreicht (§ 818 der Zivilprozessordnung),
wenn die Veräußerung des Gegenstandes aus Rechtsgründen unzulässig ist oder
wenn sich nach Beginn der Versteigerung ergibt, dass die Beschreibung des Artikels unzutreffend ist.
Die Versteigerung ist abgebrochen, sobald die Versteigerungsplattform Justiz-Auktion vom Betreiber in Folge technischer Störungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Minuten vor dem Versteigerungsende nicht im Internet zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Abbruch erlöschen die registrierten Gebote.
Beginn, Ende und Abbruch der Versteigerung,
Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kosten der Vollstreckung ausreicht.
wenn die Zwangsvollstreckung zu beschränken ist und von der Beschränkung die Versteigerung der jeweiligen Sache betroffen ist,
Teilnehmende Personen können bei einem Verstoß gegen Absatz 1 und § 5 Absatz 2 Satz 2 von der Versteigerung ausgeschlossen werden. Im Falle des § 817 Absatz 3…
Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher im Internet gemäß § 814 Absatz 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung sowie Versteigerungen von an Justizbehörden…
Die zuständige Behörde kann die Versteigerung ganz oder teilweise untersagen oder eine begonnene Versteigerung aufheben oder unterbrechen, wenn der Versteigerer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.