§ 17 Abs. 1 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Der Integrationskurs wird abgeschlossen durch Diese Tests werden bei hierfür zugelassenen Stellen (§ 20a) abgelegt. Diese Stellen müssen hierbei zur…
§ 20a Abs. 1 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Für die Durchführung des „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des Tests „Leben in Deutschland“ nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 ist…
§ 15 Abs. 4 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Prüfer, die Prüfungen gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 1 abnehmen, müssen Kenntnisse zur Bewertung von Sprachkompetenzen und Unterrichtserfahrung mit der Zielgruppe…
§ 23 DeuFöVVerordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung
Das Bundesamt kann unter Anwendung des Vergaberechts eine geeignete Stelle mit der Entwicklung, Durchführung und Auswertung der Zertifikatsprüfung nach dem…
§ 18 Abs. 1 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Das Bundesamt kann auf Antrag zur Durchführung der Integrationskurse und des Einstufungstests nach § 11 Absatz 2 private oder öffentliche Kursträger zulassen,…