InvZulBerG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 InvZulBerGInkrafttretenGesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau § 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2