§ 2 Abs. 8 KlärEVVerordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie erhalten Reisekostenvergütung entsprechend den Vorschriften des…
§ 40 Abs. 4 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer…
§ 108 Abs. 4 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und…
§ 14 Abs. 6 FPfZGGesetz über die Familienpflegezeit
Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen.
§ 13 Abs. 5 RSFVVerordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Den Mitgliedern des Beirats werden die nachgewiesenen notwendigen Reisekosten entsprechend den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes erstattet.