§ 13 Abs. 6 RSFVVerordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Vertreter der Geschäftsführung und der Aufsichtsbehörde haben das Recht, an den Sitzungen des Beirats teilzunehmen.
§ 9 Abs. 3 JMBStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte jeweils eine Person in den Vorsitz und in den stellvertretenden Vorsitz. Der oder die Vorsitzende beruft die…
§ 12 Abs. 2 RSFVVerordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch Bestimmungen über die Einberufung und Durchführung seiner Sitzungen und die Art und Weise seiner…
§ 5 Abs. 1 MFGBeiratErrV SL 2018Verordnung zur Errichtung eines Mittelstandsbeirates Vom 21. November 2018
Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium. Es lädt mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin schriftlich oder…
§ 7 Abs. 1 KSKSaVVerordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich und werden grundsätzlich mit persönlicher Anwesenheit der Mitglieder am Sitzungsort durchgeführt…