Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Sicherung von Vermögenswerten, die im Rahmen der Erledigung eines eingehenden Informationsersuchens gemäß § 91k aufgespürt und ermittelt wurden und deren Sicherstellung nach der Verordnung Sicherstellung und Einziehung in der Fassung vom 13. Dezember 2023 in Betracht kommt, können auch schon vor Eingang eines nach dieser Verordnung zu stellenden Ersuchens um Sicherstellung vorübergehend Sicherstellungsmaßnahmen nach den §§ 111b bis 111h der Strafprozessordnung getroffen werden.
Die nach § 96b Absatz 3 örtlich zuständige staatsanwaltliche Vermögensabschöpfungsstelle bereitet die Entscheidung des Gerichts vor.
Die nach Absatz 1 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das nach § 162 der Strafprozessordnung zuständige Gericht.
Bei Gefahr im Verzug sind die gemäß Absatz 2 zuständigen staatsanwaltlichen Vermögensabschöpfungsstellen befugt, die Sicherstellungsmaßnahmen nach Absatz 1 anzuordnen. § 111j Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung findet keine Anwendung.
Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111b bis 111h der Strafprozessordnung zur Vorbereitung…
Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Sicherstellung und Einziehung sind § 58 Absatz 3 und § 67 bei Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses…
Die Sicherstellung von Beweismitteln für oder durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union richtet sich nach Absatz 1. Für die Sicherstellung von…
Erachtet die nach den §§ 50 und 51 zuständige Staatsanwaltschaft das Ersuchen für zulässig und beabsichtigt sie, keine Ablehnungsgründe nach § 88c geltend zu…
Die deutschen Vermögensabschöpfungsstellen, die Staatsanwaltschaften und die zuständigen Polizei-, Finanz- und Zollbehörden dürfen Ersuchen um Übermittlung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement