§ 20 InnAusVVerordnung zu den Innovationsausschreibungen
Diese Verordnung tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.
§ 3 Abs. 2 UkraineAufenthFGVVerordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 4. März 2027 außer Kraft.
§ 4 Abs. 1 InklZuwVO SNInklusionszuweisungsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
§ 19 TestVVerordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.