§ 4 Abs. 1 UkraineAufenthÜVVerordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 UKRatZustAnOAnordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 UkVVerordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Erwägungsgrund 17 32024R0765VERORDNUNG (EU, EURATOM) 2024/765 DES RATES vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
Angesichts der Lage in der Ukraine sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in…
Erwägungsgrund 38 32024R2773VERORDNUNG (EU) 2024/2773 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Oktober 2024 zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Wegen der Lage in der Ukraine sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —