IStGHG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 67 IStGHGBedingungenGesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof · Teil 6 § 66Bedingungen, die der Gerichtshof an die Rechtshilfe geknüpft hat, sind zu beachten. § 66