ITSiV-PV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 ITSiV-PVInkrafttretenVerordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten § 4Anlage Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 4Anlage