§ 15 ITSManKflAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Einrichten eines IT-gestützten Arbeits- platzes mit20 Prozent,
Abwicklung eines Kundenauftrages mit50 Prozent,
Einführen einer IT-Systemlösung mit10 Prozent,
Kaufmännische Unterstützungs- prozesse mit10 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.