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Für das Naturschutzgebiet wird ein Pflege- und Entwicklungsplan vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erstellt. Auf Waldflächen wird hierzu von der Forstbehörde ein forstlicher Fachbeitrag erstellt.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden unter Leitung des Landesamts durchgeführt. Die Empfehlungen für die Pflege von Biotopflächen in der offenen Landschaft vom 28. September 1995 (GMBl. S. 599) sollen beachtet werden. § 35 Saarl. Naturschutzgesetz ist entsprechend anzuwenden.
Bei Verpachtung der im Eigentum der Stadt Homburg, des Landes oder des Bundes befindlichen Grundstücke und bei vertraglichen Vereinbarungen zur Förderung der Nutzung sind die Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans für die betroffene Fläche zu beachten.