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Für das Naturschutzgebiet wird ein Pflege- und Entwicklungsplan vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz aufgestellt.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz oder unter dessen fachlicher Leitung durchgeführt. Die Empfehlungen für die Pflege von Biotopflächen in der offenen Landschaft vom 28. September 1995 (GMBl. S. 599) sollen beachtet werden.
Bei Verpachtung der im Eigentum der Gemeinden Ensdorf und Bous, des Landes oder des Bundes befindlichen Grundstücke und bei vertraglichen Vereinbarungen zur Förderung der Nutzung sind die Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans für die betroffene Fläche zu beachten.