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Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht dem mündlichen voraus. Die Justizprüfungsämter können festlegen, dass die schriftlichen Leistungen auch elektronisch erbracht werden können. Ab dem 1. Januar 2024 haben sie die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form zu ermöglichen.
Der schriftliche Teil besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten. Die Aufgabenstellungen sind landesweit identisch. Drei Aufsichtsarbeiten sind dem Zivilrecht (§ 11 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6), zwei Aufsichtsarbeiten sind dem Öffentlichen Recht (§ 11 Abs. 2 Nrn. 9 bis 14) und eine Aufsichtsarbeit ist dem Strafrecht (§ 11 Abs. 2 Nrn. 7 und 8), jeweils unter Einschluss der dazugehörenden Verfahrensrechte, zu entnehmen. Die Aufgaben können auch aus dem rechtsberatenden und rechtsgestaltenden anwaltlichen Tätigkeitsbereich gestellt werden. Sie sollen einen rechtlich und tatsächlich einfachen Fall betreffen, der dem Prüfling jedoch Gelegenheit gibt, seine Fähigkeit zur Erörterung von Rechtsfragen darzutun.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht dem mündlichen voraus. Das Landesjustizprüfungsamt kann…
Die schriftliche Prüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten, die mündliche Prüfung aus einem Prüfungsgespräch.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der mündliche Teil muss dem praktischen Teil vorausgehen. Die Prüfung umfasst im mündlichen…
Der schriftliche Teil besteht aus vier Aufsichtsarbeiten, der mündliche aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch. Die Prüfung erstreckt sich über das…
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten. Dabei umfasst
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung geht dem mündlichen voraus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.