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1Prüfungsfächer sind die Pflichtfächer. 2Fragen aus anderen Rechtsgebieten dürfen im Zusammenhang mit dem Prüfungsstoff geprüft werden, wenn sie typischerweise in diesem Zusammenhang auftreten. 3Andere Rechtsgebiete dürfen im Übrigen im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, soweit lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.
Pflichtfächer sind:
aus dem Bürgerlichen Recht:
Abschnitt 1 (Erbfolge)
Allgemeiner Teil (Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), jedoch ohne die Vorschriften über Stiftungen
Allgemeiner Teil des Schuldrechts (Abschnitte 1 bis 7), jedoch ohne die Vorschriften über die Draufgabe
Abschnitt 1 Titel 5 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen), jedoch ohne die Vorschriften zum Getrenntleben
aus dem Recht der Schuldverhältnisse (Buch 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):aa) Allgemeiner Teil des Schuldrechts (Abschnitte 1 bis 7), jedoch ohne die Vorschriften über die Draufgabebb) Besonderer Teil des Schuldrechts (Abschnitt 8), jedoch ohne: Titel 2 (Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge), Titel 3 Untertitel 2 (Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher), Titel 3 Untertitel 3 (Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher), Titel 3 Untertitel 4 (Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen), Titel 5 Untertitel 5 (Landpachtvertrag), Titel 7 (Sachdarlehensvertrag), Titel 8 Untertitel 2 (Behandlungsvertrag), Titel 11 (Auslobung), Titel 12 Untertitel 3 (Zahlungsdienste), Titel 15 (Einbringung von Sachen bei Gastwirten), Titel 18 (Leibrente), Titel 19 (Unvollkommene Verbindlichkeiten), Titel 25 (Vorlegung von Sachen)
Besonderer Teil des Schuldrechts (Abschnitt 8), jedoch ohne: Titel 2 (Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge), Titel 3 Untertitel 2 (Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher), Titel 3 Untertitel 3 (Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher), Titel 3 Untertitel 4 (Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen), Titel 5 Untertitel 5 (Landpachtvertrag), Titel 7 (Sachdarlehensvertrag), Titel 8 Untertitel 2 (Behandlungsvertrag), Titel 11 (Auslobung), Titel 12 Untertitel 3 (Zahlungsdienste), Titel 15 (Einbringung von Sachen bei Gastwirten), Titel 18 (Leibrente), Titel 19 (Unvollkommene Verbindlichkeiten), Titel 25 (Vorlegung von Sachen)
aus dem Abschnitt 1 Titel 6 (Eheliches Güterrecht): Untertitel 1 (Gesetzliches Güterrecht), allgemeine Vorschriften zur Gütertrennung und zur Gütergemeinschaft
aus dem Abschnitt 2 Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Abschnitt 2 Titel 1 (Verwandtschaft; Allgemeine Vorschriften)
Sachenrecht (Buch 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), jedoch ohne Abschnitt 5 (Vorkaufsrecht), Abschnitt 6 (Reallasten), Abschnitt 7 Titel 2 Untertitel 2 (Rentenschuld), Abschnitt 8 Titel 2 (Pfandrecht an Rechten)
Abschnitt 2 Titel 2 Untertitel 1 (Nachlassverbindlichkeiten)
aus dem Familienrecht (Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Grundzügen:aa) Abschnitt 1 Titel 5 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen), jedoch ohne die Vorschriften zum Getrenntlebenbb) aus dem Abschnitt 1 Titel 6 (Eheliches Güterrecht): Untertitel 1 (Gesetzliches Güterrecht), allgemeine Vorschriften zur Gütertrennung und zur Gütergemeinschaftcc) Abschnitt 2 Titel 1 (Verwandtschaft; Allgemeine Vorschriften)dd) aus dem Abschnitt 2 Titel 5 (Elterliche Sorge): Vertretung des Kindes, Beschränkung der elterlichen Haftung
Abschnitt 2 Titel 3 (Erbschaftsanspruch)
aus dem Abschnitt 2 Titel 5 (Elterliche Sorge): Vertretung des Kindes, Beschränkung der elterlichen Haftung
Abschnitt 2 Titel 4 (Mehrheit von Erben), jedoch ohne die Vorschriften §§ 2061 - 2063
aus dem Erbrecht (Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Grundzügen:aa) Abschnitt 1 (Erbfolge)bb) aus dem Abschnitt 2 Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaftcc) Abschnitt 2 Titel 2 Untertitel 1 (Nachlassverbindlichkeiten)dd) Abschnitt 2 Titel 3 (Erbschaftsanspruch)ee) Abschnitt 2 Titel 4 (Mehrheit von Erben), jedoch ohne die Vorschriften §§ 2061 - 2063ff) Abschnitt 3 (Testament), jedoch ohne Titel 6 (Testamentsvollstrecker)gg) Abschnitt 4 (Erbvertrag)hh) Abschnitt 5 (Pflichtteil)ii) aus dem Abschnitt (Erbschein): Wirkungen des Erbscheins
Abschnitt 3 (Testament), jedoch ohne Titel 6 (Testamentsvollstrecker)
Abschnitt 4 (Erbvertrag)
Abschnitt 5 (Pflichtteil)
aus dem Abschnitt (Erbschein): Wirkungen des Erbscheins
aus dem Straßenverkehrsgesetz: Abschnitt II (Haftpflicht)
das Produkthaftungsgesetz in Grundzügen
aus dem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) in Grundzügen:
1. Abschnitt (Allgemeine Vorschriften), jedoch ohne die Vorschriften über das Kontokorrent und ohne die Vorschriften über kaufmännische Orderpapiere
1. Abschnitt (Kaufleute)
aus dem Ersten Buch (Handelsstand):aa) 1. Abschnitt (Kaufleute)bb) aus dem 2. Abschnitt (Handelsregister; Unternehmensregister): Publizität des Handelsregisterscc) 3. Abschnitt (Handelsfirma), jedoch ohne die Vorschriften über das Registerverfahrendd) 5. Abschnitt (Prokura und Handlungsvollmacht)
aus dem Vierten Buch (Handelsgeschäfte):aa) 1. Abschnitt (Allgemeine Vorschriften), jedoch ohne die Vorschriften über das Kontokorrent und ohne die Vorschriften über kaufmännische Orderpapierebb) 2. Abschnitt (Handelskauf)
aus dem 2. Abschnitt (Handelsregister; Unternehmensregister): Publizität des Handelsregisters
2. Abschnitt (Handelskauf)
3. Abschnitt (Handelsfirma), jedoch ohne die Vorschriften über das Registerverfahren
5. Abschnitt (Prokura und Handlungsvollmacht)
aus dem Gesellschaftsrecht in Grundzügen:
Erster Abschnitt (Offene Handelsgesellschaft)
aus dem Zweiten Buch (Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft) des Handelsgesetzbuchs:aa) Erster Abschnitt (Offene Handelsgesellschaft)bb) Zweiter Abschnitt (Kommanditgesellschaft)
Abschnitt 1 (Errichtung der Gesellschaft)
das Recht der Partnerschaftsgesellschaft (Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe)
Zweiter Abschnitt (Kommanditgesellschaft)
aus dem Abschnitt 2 (Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter): die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft
Abschnitt 3 (Vertretung und Geschäftsführung)
aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung:aa) Abschnitt 1 (Errichtung der Gesellschaft)bb) aus dem Abschnitt 2 (Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter): die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Gesellschaftcc) Abschnitt 3 (Vertretung und Geschäftsführung)
aus dem Arbeitsrecht in Grundzügen:
Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Inhalt des Arbeitsverhältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis
allgemeine Lehren und Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, soweit sie zum Verständnis des vorgenannten Prüfungsstoffes erforderlich sind
arbeitsrechtliche Bezüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (insbesondere dessen Abschnitte 1, 2, 4 und 7)
aus dem Internationalen Privatrecht in Grundzügen:
Kapitel I (Anwendungsbereich)
Kapitel I (Anwendungsbereich)
Kapitel I (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
aus der Verordnung (EU) Nummer 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen:aa) Kapitel I (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)bb) aus dem Kapitel II (Zuständigkeit): die Abschnitte 1, 2, 4, 6 und 7
aus der Verordnung (EG) Nummer 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I):aa) Kapitel I (Anwendungsbereich)bb) aus dem Kapitel II (Einheitliche Kollisionsnormen): die Artikel 3, 4 und 6cc) aus dem Kapitel III (Sonstige Vorschriften): die Artikel 19 bis 21
aus dem Kapitel II (Zuständigkeit): die Abschnitte 1, 2, 4, 6 und 7
aus dem Kapitel II (Einheitliche Kollisionsnormen): die Artikel 3, 4 und 6
aus dem Kapitel II (Unerlaubte Handlungen): Artikel 4
aus dem Kapitel III (Sonstige Vorschriften): die Artikel 19 bis 21
Kapitel III (Ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und Verschulden bei Vertragsverhandlungen), jedoch ohne Artikel 13
aus der Verordnung (EG) Nummer 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II):aa) Kapitel I (Anwendungsbereich)bb) aus dem Kapitel II (Unerlaubte Handlungen): Artikel 4cc) Kapitel III (Ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und Verschulden bei Vertragsverhandlungen), jedoch ohne Artikel 13dd) Kapitel IV (Freie Rechtswahl)ee) aus dem Kapitel VI (Sonstige Vorschriften): die Artikel 23, 24 und 26
Kapitel IV (Freie Rechtswahl)
allgemeine Lehren des Internationalen Privatrechts, soweit sie zum Verständnis des vorgenannten Prüfungsstoffes erforderlich sind
aus dem Kapitel VI (Sonstige Vorschriften): die Artikel 23, 24 und 26
aus dem Strafrecht (Strafgesetzbuch):
aus dem Sechsten Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt): §§ 113 bis 115
aus dem Ersten Titel (Strafen): Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafe
Erster Abschnitt (Das Strafgesetz)
aus dem Allgemeinen Teil:aa) Erster Abschnitt (Das Strafgesetz)bb) Zweiter Abschnitt (Die Tat)cc) aus dem Dritten Abschnitt (Rechtsfolgen der Tat):- aus dem Ersten Titel (Strafen): Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafe- Dritter Titel (Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen): §§ 52 bis 55- aus dem Sechsten Titel (Maßregeln der Besserung und Sicherung): Entziehung der Fahrerlaubnis dd) Vierter Abschnitt (Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen)ee) aus dem Fünften Abschnitt (Verjährung): Erster Titel (Verfolgungsverjährung)
aus dem Besonderen Teil:aa) aus dem Sechsten Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt): §§ 113 bis 115bb) aus dem Siebten Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung): §§ 123, 142, 145dcc) Neunter Abschnitt (Falsche uneidliche Aussage und Meineid)dd) aus dem Zehnten Abschnitt (Falsche Verdächtigung): § 164ee) Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung)ff) aus dem Sechzehnten Abschnitt (Straftaten gegen das Leben): §§ 211 bis 216, 221 und 222gg) Siebzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit)hh) aus dem Achtzehnten Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit): §§ 239 bis 239b, 240 und 241ii) aus dem Neunzehnten Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung): §§ 242 bis 248bjj) Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung)kk) aus dem Einundzwanzigsten Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei): §§ 257 bis 261ll) aus dem Zweiundzwanzigsten Abschnitt (Betrug und Untreue): §§ 263, 263a, 265, 265a, 266, 266bmm) aus dem Dreiundzwanzigsten Abschnitt (Urkundenfälschung): §§ 267 bis 271, 274nn) aus dem Siebenundzwanzigsten Abschnitt (Sachbeschädigung): §§ 303, 303a, 303c, 304oo) aus dem Achtundzwanzigsten Abschnitt (Gemeingefährliche Straftaten): §§ 306 bis 306e, 315b bis 316a, 323a, 323cpp) aus dem Dreißigsten Abschnitt (Straftaten im Amt): §§ 331 bis 334, 336, 340, 348
Zweiter Abschnitt (Die Tat)
Dritter Titel (Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen): §§ 52 bis 55
aus dem Siebten Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung): §§ 123, 142, 145d
aus dem Dritten Abschnitt (Rechtsfolgen der Tat):- aus dem Ersten Titel (Strafen): Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafe- Dritter Titel (Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen): §§ 52 bis 55- aus dem Sechsten Titel (Maßregeln der Besserung und Sicherung): Entziehung der Fahrerlaubnis
Neunter Abschnitt (Falsche uneidliche Aussage und Meineid)
aus dem Sechsten Titel (Maßregeln der Besserung und Sicherung): Entziehung der Fahrerlaubnis
Vierter Abschnitt (Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen)
aus dem Zehnten Abschnitt (Falsche Verdächtigung): § 164
aus dem Fünften Abschnitt (Verjährung): Erster Titel (Verfolgungsverjährung)
Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung)
aus dem Sechzehnten Abschnitt (Straftaten gegen das Leben): §§ 211 bis 216, 221 und 222
Siebzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit)
aus dem Achtzehnten Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit): §§ 239 bis 239b, 240 und 241
aus dem Neunzehnten Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung): §§ 242 bis 248b
Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung)
aus dem Einundzwanzigsten Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei): §§ 257 bis 261
aus dem Zweiundzwanzigsten Abschnitt (Betrug und Untreue): §§ 263, 263a, 265, 265a, 266, 266b
aus dem Dreiundzwanzigsten Abschnitt (Urkundenfälschung): §§ 267 bis 271, 274
aus dem Siebenundzwanzigsten Abschnitt (Sachbeschädigung): §§ 303, 303a, 303c, 304
aus dem Achtundzwanzigsten Abschnitt (Gemeingefährliche Straftaten): §§ 306 bis 306e, 315b bis 316a, 323a, 323c
aus dem Dreißigsten Abschnitt (Straftaten im Amt): §§ 331 bis 334, 336, 340, 348
aus dem Öffentlichen Recht:
Polizei- und Ordnungsrecht
das Staats- und Verfassungsrecht nebst dem Landesverfassungsrecht einschließlich der Grundzüge der Finanzverfassung (Artikel 104a bis 115 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) und des Finanzwesens (Artikel 105 bis 108 der Verfassung des Saarlandes); ausgenommen sind die Regelungen zum Verteidigungsfall (Artikel 115a bis 115l des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
das Allgemeine Verwaltungsrecht und das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht (ohne den Teil V des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Besondere Verfahrensarten) einschließlich des Verwaltungszustellungsrechts
in Grundzügen das Versammlungsrecht
aus dem Baurecht in Grundzügen: Bauordnungsrecht, aus dem Bauplanungsrecht: Bauleitplanung (§§ 1 bis 13a des Baugesetzbuchs), Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen (§§ 14 bis 18 des Baugesetzbuchs), Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 bis 38) einschließlich der Regelungen der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung), Verwaltungsverfahren (§§ 212, 212a), Planerhaltung (§§ 214 bis 216)
in Grundzügen das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen und das Verwaltungsvollstreckungsrecht
Kommunalrecht ohne das Kommunalwahlrecht, das Kommunalabgabenrecht und das Haushaltsrecht
aus dem Besonderen Verwaltungsrecht:aa) Polizei- und Ordnungsrechtbb) in Grundzügen das Versammlungsrechtcc) aus dem Baurecht in Grundzügen: Bauordnungsrecht, aus dem Bauplanungsrecht: Bauleitplanung (§§ 1 bis 13a des Baugesetzbuchs), Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen (§§ 14 bis 18 des Baugesetzbuchs), Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 bis 38) einschließlich der Regelungen der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung), Verwaltungsverfahren (§§ 212, 212a), Planerhaltung (§§ 214 bis 216)dd) Kommunalrecht ohne das Kommunalwahlrecht, das Kommunalabgabenrecht und das Haushaltsrecht
aus dem Europarecht in Grundzügen:Entwicklung, Organe und Kompetenzen sowie Handlungsformen der Europäischen Union, Rechtsquellen des Unionsrechts, Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht sowie Umsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten, Grundfreiheiten, Grundrechte und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien, aus dem Rechtsschutzsystem des Unionsrechts: Vorabentscheidungsverfahren, Nichtigkeitsklageverfahren und Vertragsverletzungsverfahren
aus dem Verfahrensrecht:
aus dem Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht in Grundzügen:aa) aus dem Erkenntnisverfahren: gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel; Verfahrensgrundsätze; Verfahren im ersten Rechtszug, insbesondere: Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Prozessvergleich, Beweisgrundsätze und einstweiliger Rechtsschutzbb) aus dem Vollstreckungsverfahren: allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Erinnerung
aus dem Erkenntnisverfahren: gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel; Verfahrensgrundsätze; Verfahren im ersten Rechtszug, insbesondere: Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Prozessvergleich, Beweisgrundsätze und einstweiliger Rechtsschutz
gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel; Verfahrensgrundsätze; Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens; Rechtsstellung und Aufgaben der Verfahrensbeteiligten;
aus dem Strafprozessrecht in Grundzügen:aa) gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel; Verfahrensgrundsätze; Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens; Rechtsstellung und Aufgaben der Verfahrensbeteiligten;bb) von den Zwangsmitteln: Untersuchungshaft, vorläufige Festnahme, körperliche Untersuchung nach § 81a der Strafprozessordnung, Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchungcc) Aufklärungspflicht, Beweisaufnahme, Arten der Beweismittel, Beweisverbote
aus dem Vollstreckungsverfahren: allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Erinnerung
von den Zwangsmitteln: Untersuchungshaft, vorläufige Festnahme, körperliche Untersuchung nach § 81a der Strafprozessordnung, Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
aus dem Verwaltungsprozessrecht in Grundzügen: Verfahrensgrundsätze, Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Sachentscheidungsvoraussetzungen, Vorverfahren, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel, vorläufiger Rechtsschutz
Aufklärungspflicht, Beweisaufnahme, Arten der Beweismittel, Beweisverbote
aus dem Verfassungsprozessrecht in Grundzügen: Verfassungsbeschwerde, abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streitigkeit, vorläufiger Rechtsschutz
1Zu den Prüfungsfächern gehören auch die europarechtlichen Bezüge der Pflichtfächer sowie die Bezüge der Pflichtfächer zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und internationalen Bezüge und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete sowie die zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen Methoden. 2Die Vermittlung der Prüfungsfächer erfolgt auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur.
Soweit Kenntnisse „in Grundzügen“ verlangt werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzliche Systematik, die wesentlichen Normen und Rechtsinstitute ohne vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.