Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Prüfling die Gesamtrechtsordnung mit ihren grundlegenden Wertentscheidungen und ihren Zusammenhängen überblickt und unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge über die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügt. Pflichtfächer sind:
im Strafrecht die Regelungen über die Rechtsfolgen der Tat (3. Abschnitt des Strafgesetzbuches), hinsichtlich der Regelungen zur Einziehung (7. Titel) jedoch nur im Überblick,
im Überblick das Straßenrecht sowie das Gewerberecht einschließlich des Gaststättenrechts,
das Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht ohne die Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtkräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens,
das Vollstreckungsrecht ohne die Vorschriften zur Strafvollstreckung,
im Überblick aus dem Arbeitsgerichtsprozessrecht die allgemeinen Vorschriften und die Vorschriften zum Urteilsverfahren im ersten Rechtszug (1. Teil und 3. Teil, 1. Abschnitt, 1. Unterabschnitt des Arbeitsgerichtsgesetzes),
im Überblick die anwaltlichen Berufsregeln und Grundpflichten nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie das anwaltliche Gebührenrecht und
die Methoden der praktischen Rechtsanwendung.
Die Aufgabenstellungen sollen insbesondere die rechtsberatende und rechtsgestaltende anwaltliche Tätigkeit angemessen berücksichtigen.
die Prüfungsfächer, einschließlich Art, Zahl und Umfang der Prüfungsleistungen sowie die Befreiung und Ersetzung von Prüfungsleistungen,
gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel; Verfahrensgrundsätze; Gang des Ermittlungs- und…
Die Prüfung erstreckt sich auch auf das jeweilige Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht sowie auf das Zwangsvollstreckungsrecht, soweit diese Rechtsgebiete…
Die Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den…
die Prüfungsorgane und das Prüfungsverfahren;
Fragen aus anderen Rechtsgebieten dürfen im Zusammenhang mit dem Prüfungsstoff geprüft werden, wenn sie typischerweise in diesem Zusammenhang mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.