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Für Anträge, die bis zum Inkrafttreten einer Verordnungsänderung gestellt sind, werden Gebühren nach bisherigem Recht erhoben.
Gebühren in Widerspruchsverfahren können nur erhoben werden, wenn der Widerspruch nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung eingelegt wird.
Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten oder vor einer Änderung dieser Verordnung bereits beantragt und ausführbar waren, sind die zu erhebenden Gebühren nach…
Die Amtshandlungen nach den §§ 1 und 2 sind gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung…
Gebühren werden erhoben
Gebühren und Auslagen sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu erheben, wenn sie nach dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig werden.
Für Leistungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung bereits beantragt und ausführbar waren, sind die zu erhebenden Gebühren nach der zum Zeitpunkt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.