Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Widerspruchsverfahren gegen eine Prüfungsentscheidung, der eine Beurteilung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, werden im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung folgende Gebühren von der Widerspruchsführerin oder dem Widerspruchsführer erhoben:
25 EUR, b) für jede Aufsichtsarbeit, deren Bewertung erfolglos angegriffen wird, 50 EUR, c) für den Aktenvortrag, dessen Bewertung erfolglos angegriffen wird, 60 EUR, d) für das Prüfungsgespräch, dessen Bewertung erfolglos angegriffen wird, 75 EUR;
Bei Rücknahme des Widerspruchs, soweit die Prüfer bereits zur Stellungnahme aufgefordert wurden, unabhängig von den Erfolgsaussichten des Widerspruchs die Gebühren entsprechend Nummer 1 Buchstabe b) bis d); ist bei Rücknahme noch kein Prüfer zur Stellungnahme aufgefordert, wird keine Gebühr erhoben.
Die Gebühr wird mit Bekanntgabe der die Kostenfestsetzung beinhaltenden Entscheidung an die Widerspruchsführerin oder den Widerspruchsführer fällig. Ein Gebührenvorschuss wird nicht erhoben.
Zuständig für die Erhebung der Gebühr ist bei Widersprüchen gegen die Prüfungsentscheidung
in der staatlichen Pflichtfachprüfung die Vorsitzende oder der Vorsitzende des für die Entscheidung über den Widerspruch zuständigen Justizprüfungsamtes,
in der zweiten juristischen Staatsprüfung die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes.
Gebühren in Widerspruchsverfahren können nur erhoben werden, wenn der Widerspruch nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung eingelegt wird.
Für Amtshandlungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden Gebühren nach Maßgabe der folgenden…
Für Anträge, die bis zum Inkrafttreten einer Verordnungsänderung gestellt sind, werden Gebühren nach bisherigem Recht erhoben.
für das Widerspruchsverfahren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung, wenn und soweit der Widerspruch…
Für die Prüfung wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung kann von dem Nachweis der Zahlung der…
Wird gegen eine gebührenpflichtige Sachentscheidung Widerspruch erhoben, so sind für den Erlass des Widerspruchsbescheides Gebühren und Auslagen zu erheben,…
Für die Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zum Zweck der Notenverbesserung nach einem regulären Versuch erhebt die oder der Vorsitzende des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.