§ 1 JAktAVAnwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Aufbewahrung und Speicherung der Akten, Aktenregister, Karteien, Namens- und sonstigen Verzeichnisse der Gerichte und der…
§ 1 Abs. 1 JSchrAVO SLVerordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung des Saarlandes (Aufbewahrungsverordnung der Justiz Saarland - JSchrAVO SL -) Vom 9. Dezember 2022
Diese Verordnung regelt die Aufbewahrung und Speicherung der Akten, Aktenregister, Karteien und Verzeichnisse die für das Verfahren nicht mehr erforderlich…
§ 3 Abs. 1 JAktAVAufbewahrungs- und Speicherungsfristen
Die Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen bestimmen sich nach der Anlage. Für in der Anlage nicht ausdrücklich bezeichnete Akten gelten die für Akten in…
§ 2 Abs. 3 JAktAGGesetz zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens
Die Länder können allgemein oder für einzelne Angelegenheiten bestimmen, dass für Akten, Aktenregister, Karteien, Namens- und sonstige Verzeichnisse, die…