§ 6 FPersGGesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des…
§ 13 Abs. 2 VRGGesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen
Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Arbeitsämter.
§ 145 Abs. 4 SeeArbGSeearbeitsgesetz
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Berufsgenossenschaft.
§ 20 Abs. 3 ArbKG SL 1992Gesetz Nr. 1290 über die Arbeitskammer des Saarlandes Vom 8. April 1992
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Arbeitskammer des Saarlandes. Wird gegen den Bußgeldbescheid…
§ 8 Abs. 7 SchwarzArbGGesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über Regelsätze für Geldbußen wegen einer…