Anlage 2 JArbSchUVZum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)
Tag der Untersuchung: _____________________
Anlage 2a JArbSchUVZum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen. __________
§ 5 Abs. 4 SächsJArbSchVOSächsische Jugendarbeitsschutzverordnung
Aufgrund der ärztlichen Untersuchungen ist insbesondere zu beurteilen, ob die für die Laufbahn erforderliche gesundheitliche Eignung vorliegt. Inhalt und…
§ 3 JArbSchUVErhebungsbogen
Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht…
Anlage 1 JArbSchUVErhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
– vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben; dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –