Gesetze
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Das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen für ein sozialverträgliches Verhalten ist zu wecken und zu fördern. Sie haben sich nach der Tageseinteilung der Einrichtung zu richten und dürfen durch ihr Verhalten das geordnete Zusammenleben nicht stören.
Sie haben die Anordnungen der Vollzugsbediensteten zu befolgen. Einen ihnen zugewiesenen Bereich dürfen sie ohne Erlaubnis nicht verlassen.
Ihre Arresträume und die ihnen von der Einrichtung überlassenen Sachen haben sie in Ordnung zu halten und schonend zu behandeln.
Sie haben Umstände unverzüglich zu melden, die eine Gefahr für das Leben oder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit einer Person bedeuten.
Der Jugendliche hat die Anordnungen der Vollzugsbediensteten zu befolgen und die Verhaltensvorschriften zu beachten.
Für das körperliche, seelische, geistige und soziale Wohlergehen der Jugendlichen ist zu sorgen. Diese haben die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und…
Der Jugendliche erhält Gelegenheit, seine Freizeit sinnvoll zu verbringen. Er wird hierzu angeleitet. Aus erzieherischen Gründen kann seine Teilnahme an…
Die Vollzugsleitung erlässt Regeln für den Aufenthalt in der Einrichtung. Darin sind insbesondere die Rechte und Pflichten der Jugendlichen, der Tagesablauf und…
Der Jugendarrest ist erzieherisch zu gestalten. Er soll den Jugendlichen Möglichkeiten aufzeigen, sozial angemessene Handlungsformen unter Achtung der Rechte in…
Der Jugendliche hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.