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Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Jugendarrestanstalten.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Einrichtungen und sichert gemeinsam mit den Einrichtungen die Qualität des Vollzuges.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Das Ministerium der Justiz führt die Aufsicht über die Anstalten (Aufsichtsbehörde).
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten (Aufsichtsbehörde).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.