Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…bis 15. Monat16. bis 36. Monat12341Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) 202Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) 203Zwangsvollstreckung in das…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) 1010Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) 12(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) 202Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) 203Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) 44Zwangsvollstreckung…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) 203Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) 44Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) 65Insolvenzverfahren…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) 44Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) 65Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) 106Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) 65Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) 106Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) 167Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Nummer 4) 65Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) 106Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) 167Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) 108betreuungsgerichtliche Angelegenheiten…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Nummer 5) 106Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) 167Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) 108betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) 8 9Angelegenheiten…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) 108betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) 8 9Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Absatz 2 Nummer 8) 8 9Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) 1010Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) 12(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Richtwerte in Wochen im1. bis 15. Monat16. bis 36. Monat12345Arbeitsprozesse organisieren (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) 106digitale Geschäftsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) 107Kommunikation und Zusammenarbeit…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Anlage JFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur JustizfachangestelltenZitatstelle…Monat12345Arbeitsprozesse organisieren (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) 106digitale Geschäftsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) 107Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) 108Kosten und Entschädigungen…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten