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Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Leistungserstellung planen und koordinieren,
Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
Beschaffung planen und steuern,
Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
Vertriebsprozesse umsetzen,
Personalprozesse umsetzen,
kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen,
einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten und
einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen gestalten und
Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 8 und 9 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildende darf ein von Satz 1 abweichendes Einsatzgebiet festlegen, wenn in ihm die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 8 und 9 genannten Berufsbildpositionen vermittelt werden.
Vertrieb,
Marketing,
Beschaffung,
Logistik,
Personalwirtschaft,
Leistungserstellung oder
kaufmännische Steuerung und Kontrolle.