§ 2 Abs. 4 StGBStrafgesetzbuch
Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft…
§ 6 DMBeEndGGesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen
§ 4 ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn er außer Kraft getreten ist.
§ 4 Abs. 4 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft…
§ 1 Abs. 2 LFÜGGesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Auf Sachverhalte, die vor dem 7. September 2005 entstanden sind, sind die Vorschriften der in Absatz 1 genannten Gesetze hinsichtlich der Verfolgung von…
§ 22 Abs. 3 FELEGGesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
§ 13 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 und § 16 Satz 1 Nr. 3 bis 6 sind von dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auf einen Sachverhalt auch dann anzuwenden, wenn bereits vor…