§ 13 JMStVStaatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)*
Die §§ 14 bis 21 sowie § 24 Abs. 4 Satz 6 gelten nur für länderübergreifende Angebote.
§ 2 Abs. 1 JMStVStaatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)*
Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien im Sinne des Medienstaatsvertrages sowie für Betriebssysteme nach § 3 Nr. 6. Die Vorschriften dieses…
§ 2 Abs. 1 JMStV SNGeltungsbereich
Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien im Sinne des Medienstaatsvertrages sowie für Betriebssysteme nach § 3 Nr. 6. Die Vorschriften dieses…
§ 50 MStV SNMedienstaatsvertrag
Die §§ 51, 53 bis 68 gelten nur für bundesweit ausgerichtete Angebote. Die §§ 52 bis 55 Abs. 1 und § 58 gelten auch für Teleshoppingkanäle. Eine abweichende…
§ 50 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Die §§ 51, 53 bis 68 gelten nur für bundesweit ausgerichtete Angebote. Die §§ 52 bis 55 Abs. 1 und § 58 gelten auch für Teleshoppingkanäle. Eine abweichende…